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Architektenhaftung: ARGE Baurecht: Wer prüft, der haftet auch
mehrArchitektenhonorar: ARGE Baurecht: Architekten arbeiten nicht umsonst
mehrAusländische Architekten: ARGE Baurecht: Ausländische Planer sind nicht immer preiswerter!
mehrBau- und Personenschäden: Planer und Handwerker müssen auch strafrechtliche Konsequenzen bedenken
mehrBauherrenversicherungen: ARGE Baurecht rät: Vor Baubeginn wichtige Versicherungen abschließen
mehrBaurechtsberatung für Unternehmer: ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung
mehrBauverträge: ARGE Baurecht rät: Bauherren sollten Verträge immer prüfen lassen
mehrBebaubarkeit von Grundstücken: ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen
mehrBeratungshonorare: ARGE Baurecht: Guter Rat ist gar nicht teuer
mehrBodenqualität: ARGE Baurecht: Bodenqualität vertraglich zusichern lassen
mehrEigenleistung: ARGE Baurecht: Eigenleistung beim Hausbau rechtlich absichern
mehrGrundstückskauf: Beim Grundstückskauf Baurechtler hinzuziehen!
mehrMängel richtig rügen: ARGE Baurecht rät: Mängel formal richtig rügen!
mehrMängelbeseitigung : Nicht voreilig auf Mängelbeseitigung pochen
mehrMängelbeseitigung: ARGE Baurecht: Bei Mängeln erst Frist setzen, dann andere Firma beauftragen
mehrNachtspeicherheizungen: ARGE Baurecht: Kein Grund zur Eile beim Tausch von Nachtstromspeichern
mehrNebenkosten Hauskauf: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren
mehrNebenkosten Immobilienkauf: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren
mehrNotarvertrag: ARGE Baurecht: Ohne Notarvertrag kein Geld für Bauplanung
mehrPPP : Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung
mehrRechnungen: Rechnungen immer aufheben!
mehrRechnungsprüfung: ARGE Baurecht: Rechnungen müssen geprüft werden
mehrRechtsdienstleistungsgesetz: Bei der Auswahl des Beraters auf Kompetenz und Haftpflicht achten
BERLIN (DAV) – Am 1. Juli 2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten. Damit verbunden ist nach Ansicht der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) die Tendenz zur Verlagerung rechtlicher Beratungskompetenzen auf andere Berufszweige. Seither beraten zunehmend beispielsweise Architekten und Ingenieure baurechtlich – und zwar über ihren eigentlichen Aufgabenbereich hinaus.
Damit verbunden, so die ARGE Baurecht, ist ein Qualitätsverlust bei der juristischen Beratung von Rechtssuchenden. Denn nur die qualifizierte Ausbildung sichert auch höchstes Beratungsniveau. Dies gilt nach Ansicht der ARGE Baurecht besonders für spezielle Fachgebiete, wie etwa das Bau- und Immobilienrecht, das durch die Harmonisierungsbemühungen innerhalb der EU ständig und erheblich verändert wird.
Die Veränderungen im Baurecht sind so gravierend, erläutert die ARGE, dass Baurechtler zunehmend sogar Architekten und Ingenieure in Fragen beraten, die diese noch vor einigen Jahren weitgehend selbst erledigen konnten. Zu den typischen Problemen, bei denen Architekten und Ingeniere baujuristische Unterstützung benötigen, gehören unter anderem die Gestaltung von Bauverträgen, die Bewertung von Nachtragsforderungen und die Klärung von Ansprüchen des Bauherrn bei mangelhaften Bauleistungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das zunehmende Haftungsrisiko. Architekten und Ingenieure müssen im eigenen Interesse Risikovorsorge treffen, Baujuristen helfen dabei, auch durch rechtssicheren Schriftverkehr.
Ein großes Problem sieht die ARGE Baurecht bei der Haftung des fachfremden Beraters. Investoren, privaten Bauherren, Bauplanern, Projektsteuerern, Kreditgebern, Bauunternehmen und Handwerksbetrieben rät die ARGE Baurecht deshalb, in Zukunft stärker noch als bisher auf professionellen Rechtsrat zu achten. Baujuristen mit Hochschulausbildung unterliegen dem strengen Berufsrecht, sie beraten unabhängig, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und – haftpflichtversichert. Auf fachfremde Berater aus anderen Branchen trifft dies nicht zu. Sie sind nicht speziell versichert. Erteilen sie einen falschen juristischen Rat, und dem Kunden entsteht daraus ein Schaden, dann haften sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen. Deshalb rät die ARGE Baurecht auch Architekten und Ingenieuren, genau zu klären, was ihre eigene Berufshaftpflicht abdeckt.
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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com