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BERLIN (DAV) – Wer ein Grundstück kauft, der sollte nicht nur auf die oberirdischen Qualitäten achten, sondern auch auf die unterirdischen Besonderheiten, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). In vielen Böden ticken nämlich unerwünschte Zeitbomben: Altlasten, Abfälle, steigendes oder fallendes Grundwasser.
Vor allem bei ehemaligen Gewerbegrundstücken gilt Vorsicht. Viele Kommunen verlegen ihre alten Gewerbegebiete an die Ortsränder, wo sie sich ausdehnen können. Die einstigen Gewerbeflächen im Zentrum werden zu begehrten Wohngebieten umgewidmet. Meist kaufen und erschließen Investoren die großflächigen Brachen – und sie übernehmen dabei manche ökologische Hypothek, mit der sie nicht gerechnet haben.
Wer ein Grundstück in einem ehemaligen Gewerbegebiet kaufen möchte, der sollte sich im Vorfeld über die möglichen Bodenbelastungen informieren. Hilfreich sind dabei die so genannten Altlastenkataster der zuständigen Abfallbehörden. Dort sollte alles verzeichnet sein, was jemals auf dem jeweiligen Grundstück in den Boden gelangt ist. Die ARGE Baurecht rät darüber hinaus zu Vorsicht und sorgfältiger Recherche, denn gerade Gewerbegrundstücke haben unter Umständen mehrfach den Besitzer gewechselt. Oft ist heute gar nicht mehr bekannt, was vor Jahrzehnten dort gelagert oder produziert wurde. Entsprechend können im Boden sehr unterschiedliche Altlasten lauern. Unter Umständen sogar echte Schadstoffe, so warnt die ARGE Baurecht. Viele Stoffe, die vor 30 Jahren als harmlos galten, sind inzwischen als gesundheitsschädlich klassifiziert und müssen entsorgt werden.
Entsorgung aber ist immer teuer und kostet viel Zeit. Je nach Altlast müssen Böden komplett ausgetauscht und das verseuchte Erdreich auf Sonderdeponien teuer entsorgt werden. In anderen Fällen muss das Grundwasser viele Jahre lang gefiltert werden. Neben möglichen Altlasten können auch geologische Besonderheiten das Bauen auf bestimmten Grundstücken verzögern und verteuern. Deshalb lohnt sich der Blick in die Bodenkarte des jeweiligen geologischen Landesamtes.
Damit es also bei Planung und Bebauung nicht zu langen Wartezeiten und teuren Folgekosten kommt, empfiehlt die ARGE Baurecht: Wer als Investor oder privater Bauherr ehemaliges Gewerbegelände kauft, der sollte sich im Idealfall die zum Bauen unerlässliche einwandfreie Bodenqualität vertraglich zusichern lassen. Ist der Verkäufer dazu nicht bereit, sollte der Käufer auf eigene Kosten ein Gutachten anfertigen lassen und sich für alle Fälle vertraglich ein Rücktrittsrecht sichern, falls die Bodenqualität schlechter ist, als vorausgesetzt.
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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com