pressemitteilungen 2008


ARGE Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht

16.12.2008

„Brauchen Sie eine Rechnung?“ Mitunter sehen sich Haus- und Wohnungseigentümer mit dieser Frage konfrontiert. Mancher Handwerker suggeriert, es lohne sich nicht, für eine kleine Reparatur, wie den Tausch einer Mischbatterie oder das Streichen eines Zimmers, gleich eine Rechnung zu schreiben. Kunde und Handwerker könnten doch direkt und in bar abrechnen, der eine spare dadurch Einkommen-, der andere Mehrwertsteuer. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt vor diesen Geschäften. Dabei handelt es sich um so genannte „Ohne-Rechnung-Abreden“ – also um „Schwarzarbeit“.

Schwarzarbeit, so die ARGE Baurecht, ist verboten. Wer dabei erwischt wird, gleich ob Handwerker oder Auftraggeber, der wird bestraft. Denn Schwarzarbeit ist Steuerhinterziehung. In letzter Zeit, so die ARGE Baurecht, mussten sich verschiedene Gerichte mit dem Thema beschäftigen. Auftraggeber hatten die Firmen, die ohne Rechnung für sie gearbeitet hatten, verklagt, um Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Die Richter hatten zunächst entschieden, diese Gewährleistungsansprüche seien nicht einklagbar, weil es sich bei Schwarzarbeit um Steuerhinterziehung handele, und dadurch der Vertrag zwischen den Parteien ohnehin ungültig sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wiederum hat zwei dieser Urteile aufgehoben und verkündet: Auch Kunden, die sich auf Schwarzarbeit eingelassen hätten, könnten bei mangelhafter Arbeit Gewährleistungsansprüche gegenüber der Baufirma geltend machen (VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07). Der Handwerker kann sich im Streitfall also nicht darauf berufen, der Vertrag sei insgesamt gesetzwidrig und er müsse deshalb für Mängel nicht gerade stehen. Dem BGH ging es darum, die Handwerker, die ihren Lohn am Finanzamt vorbei kassieren, nicht auch noch mit der Befreiung von der Gewährleistungspflicht zu belohnen.

Damit kommt der BGH zwar den Bauherren entgegen, aber nur bedingt: Schwarzarbeit bleibt verboten, warnt die ARGE Baurecht. Ertappte Bauherren müssen mit Strafen rechnen. Und ertappt werden sie spätestens dann, wenn sie ihr Recht vor Gericht suchen. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Bezahlt der Kunde die Schwarzarbeit bar auf die Hand, bekommt er vom Unternehmer dafür keine Quittung. Plagt den Unternehmer dann später das Gewissen oder die Angst vor Entdeckung und er schickt doch noch eine ordentliche Rechnung, dann kann der Auftraggeber nicht beweisen, dass er sie bereits bezahlt hat. Unter Umständen begleicht er die Schuld dann zweimal.

Die ARGE Baurecht erinnert in diesem Zusammenhang an die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Handwerksarbeiten. Nur wer eine Rechnung hat, der kann auch etwas absetzen: Insgesamt 20 Prozent der Lohnkosten - maximal 3.000 Euro - können pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Damit beträgt die Steuerersparnis bis zu 600 Euro im Jahr. Die Summe kann direkt von der geschuldeten Steuersumme abgezogen werden; weitere steuerliche Vorteile sind für die Zeit ab dem 1. Januar 2009 vom Gesetzgeber geplant. Das, so die ARGE Baurecht, ist im Gegensatz zur Schwarzarbeit völlig legal – und schont obendrein die Nerven!

Rechnungen müssen im Übrigen aufbewahrt werden: Geschäftsleute dürfen sie zehn Jahre lang nicht entsorgen, private Bauherren müssen sie immerhin noch zwei Jahre aufheben. Auch damit will der Gesetzgeber die Schwarzarbeit eindämmen. Kann der Bauherr innerhalb dieser Zeit dem Finanzamt auf Nachfrage keine Rechnung vorweisen, droht ihm ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

BauR 19/08    (3.501 Anschläge) 
Download

In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.

 

Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com

ARGE Baurecht erinnert: Ansprüche verjähren zum Jahresende!

25.11.2008
mehr

ARGE Baurecht erinnert Hausbesitzer an Nachrüstpflichten – 2008 noch erledigen

18.11.2008
mehr

ARGE Baurecht: Verzicht auf Kreditverkauf schriftlich vereinbaren

28.10.2008
mehr

ARGE Baurecht: Keine Umsatzsteuer bei Verlängerung der Baustelle

14.10.2008
mehr

ARGE Baurecht: Baurechtler beraten Kommunen bei der Schulsanierung

23.09.2008
mehr

ARGE Baurecht rät Bauherren: Nebenkosten beim Hauskauf mit einkalkulieren

02.09.2008
mehr

ARGE Baurecht: Nebenkosten beim Immobilienkauf richtig kalkulieren - Fachpresse

01.09.2008
mehr

ARGE Baurecht: Bauunternehmer brauchen rechtliche Beratung

12.08.2008
mehr

ARGE Baurecht: Vor Grundstückskauf und Planung Rechtslage prüfen

22.07.2008
mehr