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ARGE Baurecht: Vorsicht beim Bauen mit ausländischen Architekten
Januar 2012
BERLIN (DAV) – Europa ist beinahe grenzenlos. Warum also nicht mit einem ausländischen Architekten bauen? Dabei gibt es nach Auskunft der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) allerdings einige Probleme. Deutsche Architekten sind an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gebunden, die sogenannte HOAI. Die in der HOAI festgelegten Honorarsätze sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Ausländische Architekten sind nicht an die HOAI gebunden, erläutert die ARGE Baurecht. Sie dürfen ihre Planungsleistungen preiswerter anbieten als die heimische Konkurrenz. Die preisgünstigen Offerten sind aber mit Vorsicht zu genießen. Zwar sind die Planer von jenseits der Grenzen nicht geringer qualifiziert, aber im Falle eines Streits sind sie rechtlich erheblich schwerer zu belangen als ihre deutschen Kollegen. Passiert auf der vom ausländischen Baumeister betreuten Baustelle etwas, muss der Bauherr im Ausland um seine Rechte kämpfen – und zwar am Sitz des beauftragten Architekten. Und das kommt ihn in der Regel teurer als ein Rechtsstreit hierzulande, gibt die ARGE Baurecht zu bedenken.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.
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In der ARGE Baurecht haben sich die Fachanwälte für Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins zusammengeschlossen. Derzeit gehören der ARGE Baurecht rund 3.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an. Damit ist die ARGE Baurecht der größte Berufsverband von baurechtlich spezialisierten Rechtsanwälten in Deutschland und Europa.
Weitere Informationen unter www.arge-baurecht.com