SOBau
Die SOBau schafft für den Anwalt die Chance, für den Mandanten schneller zu einer Lösung zu kommen, was sich häufig auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten für den Anwalt auszahlt. Darüber hinaus profitieren alle Verfahrensbeteiligten von verlässlicheren Entscheidungen durch spezialisierte Schlichter und Schiedsrichter.
Wie wird man Schlichter?
Grundsätzlich kann jeder Anwalt als Schlichter oder Schiedsrichter von den Parteien nominiert werden. Wenn die Parteien in dieser Frage keine Einigung erzielen, können Sie sich an ihren Rechtsanwalt oder an die ARGE Baurecht wenden, um von dieser Seite eine neutrale Empfehlung zu bekommen.
Die Liste wird geführt von vier Mitgliedern der ARGE Baurecht, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden.
Wer die folgenden Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung zur Bestellung eines Schlichters/Schiedsrichters erfüllt, kann jederzeit auf Antrag
in die Liste aufgenommen werden:
Wenn Sie sich einen Eindruck von einer Schlichtungsverhandlung verschaffen wollen, dann bestellen Sie entweder über das Kontaktformular unsere SOBau-Mappe mit einer DVD der Musterverhandlungdann oder klicken auf den folgenden Film:
Wie wird man Schlichter?
Grundsätzlich kann jeder Anwalt als Schlichter oder Schiedsrichter von den Parteien nominiert werden. Wenn die Parteien in dieser Frage keine Einigung erzielen, können Sie sich an ihren Rechtsanwalt oder an die ARGE Baurecht wenden, um von dieser Seite eine neutrale Empfehlung zu bekommen.
Die Liste wird geführt von vier Mitgliedern der ARGE Baurecht, die von der Mitgliederversammlung gewählt wurden.
Wer die folgenden Voraussetzungen gemäß der Verfahrensordnung zur Bestellung eines Schlichters/Schiedsrichters erfüllt, kann jederzeit auf Antrag
- Mitgliedschaft in der ARGE Baurecht,
- Mindestzulassung zur Anwaltschaft 7 Jahre,
- Überwiegende Tätigkeit im Bereich des Bau- und Architektenrechts seit mindestens 5 Jahren. Die überwiegende Tätigkeit ist zu belegen mit mindestens 80 Fällen mittleren Umfangs und mittlerer Schwierigkeit in den letzten 3 Jahren vor Antragstellung, die analog § 5 I FAO nachzuweisen sind.
- Regelmäßige Teilnahme an der überwiegenden Zahl der Veranstaltungen der ARGE Baurecht.
- Besuch des Schlichterseminars der ARGE Baurecht.
- Keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit in Vereinigungen, die mit den Interessen der ARGE Baurecht kollidieren.
- Soweit nicht schriftliche Nachweise vorgelegt werden können, sind die Angaben unter Berufung auf die Anwaltspflichten als richtig zu versichern, bzw. die Bestätigung vorzulegen, dass die Zulassung als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgt ist und dort die entsprechenden Nachweise der zuständigen Kammer vorgelegt wurden.
- Nach der Aufnahme in die Schlichterliste ist ab dem darauf folgenden Kalenderjahr der Nachweis der regelmäßigen baurechtbezogenen Fortbildung im Umfang von mindestens 10 Zeitstunden jährlich analog § 15 FAO unaufgefordert gegenüber dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden zu führen.
Wenn Sie sich einen Eindruck von einer Schlichtungsverhandlung verschaffen wollen, dann bestellen Sie entweder über das Kontaktformular unsere SOBau-Mappe mit einer DVD der Musterverhandlungdann oder klicken auf den folgenden Film:
Antrag auf Aufnahme in die Schiedsrichterliste
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