§ 8 Geschäftsjahr / Beitrag

die geschäftsordnung der ARGE baurecht
  • (1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31.12.1993.
  • (2) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Mitgliedsbeitrags.*