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§ 8 Geschäftsjahr / Beitrag
die geschäftsordnung der ARGE baurecht
(1) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr endet am 31.12.1993.
(2) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Höhe des Mitgliedsbeitrags.*