§ 7 Amtsdauer des Geschäftsführenden Ausschusses
die geschäftsordnung der ARGE baurecht
Die Amtsdauer des Geschäftsführenden Ausschusses beträgt zwei Geschäftsjahre. Sie beginnt mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, in der er gewählt wird und endet mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, die einen neuen Geschäftsführenden Ausschuss gewählt hat.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Geschäftsführende Ausschuss bleibt bis zur Neuwahl im Amt.