§ 7 Amtsdauer
die geschäftsordnung der ARGE baurecht
Die Amtsdauer des Geschäftsführenden Ausschusses beginnt mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, in der er gewählt wird und endet mit dem Schluss der Mitgliederversammlung, in der die Neuwahl stattgefunden hat. Die Wahlen finden jeweils auf einer Mitgliederversammlung im zweiten Kalenderjahr nach der vorherigen Wahl statt.