§ 2 Ziele und Aufgaben

die geschäftsordnung der ARGE baurecht

Die ARGE Baurecht fördert zur Unterstützung des DAV und im Einvernehmen mit ihm die sich aus der erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit ergebenden ideellen und wirtschaftlichen Interessen der im privaten Bau- und Immobilienrecht tätigen Rechtsanwälte.

Dies erfolgt insbesondere durch

  • Diskussion und Information über berufspolitische Fragestellungen und Entwicklungen, die Einflussnahme auf die Meinungsbildung und auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich der berufspolitischen Fragestellungen,
  • Förderung der Fortbildung und der Kommunikation der Mitglieder untereinander,
  • die gemeinschaftliche Werbung für den Fachbereich Bau- und Immobilienrecht.

 

Zu diesen Zwecken kann sie mit entsprechenden in- und ausländischen Stellen  und  Vereinigungen Verbindung aufnehmen und pflegen. 

  • Die Ergebnisse der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft   und ihrer Mitglieder sollen der  Öffentlichkeit mitgeteilt werden, insbesondere den mit der einschlägigen Gesetzgebung befassten Organen und den ausführenden Institutionen. Presseerklärungen werden nur im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Deutschen  Anwaltvereins abgegeben.
  • Die Arbeitsgemeinschaft vertritt den DAV im Rahmen der vorstehenden Aufgaben.